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   BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89   

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BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,1120)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1989 - 4 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,1120)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 4 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,1120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauantrag - Rechtswidrige Ablehnung - Veränderungssperre - Ermessensbindung - Ausnahmegenehmigung - Öffentlicher Belang - Mündliche Verhandlung - Richterwechsel - Erneute Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung einer Baugenehmigung trotz Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 465 (Ls.)
  • MDR 1990, 502
  • NVwZ 1990, 58
  • DÖV 1989, 906
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Die rechtswidrige Ablehnung eines Bauantrages kann bei einer späteren Veränderungssperre zu einer Ermessensbindung der Baubehörde im Sinne einer Verpflichtung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung führen, überwiegende öffentliche Belange dürfen dem Vorhaben allerdings nicht entgegenstehen (wie BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 4 = BRS 20 Nr. 76).

    Das Berufungsgericht geht vielmehr in Übereinstimmung mit dem von der Klägerin zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 4 = BRS 20 Nr. 76) davon aus, daß die rechtswidrige Ablehnung einer Baugenehmigung bei späterem Inkrafttreten einer Veränderungssperre zu einer Ermessensbindung der Baubehörde im Sinne einer Verpflichtung zur Zulassung einer Ausnahme führen kann.

  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 31.83

    Verzicht der Beteiligten auf eine weitere mündliche Verhandlung - Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    In einem solchen Fall liegt dem Urteil die mündliche Verhandlung nicht zugrunde (Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 31.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 6 mit weiteren Nachweisen).

    Zutreffend weist die Klägerin allerdings darauf hin, daß das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen einen Verstoß gegen § 112 VwGO und damit zugleich eine unvorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank annimmt, wenn in dem einer mündlichen Verhandlung nachfolgenden schriftlichen Verfahren Umstände verwertet wurden, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und nicht aus den Akten ersichtlich sind (so Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 10; Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG 6 CB 159.60 - Buchholz 310 § 133 Nr. 1; vgl. ferner den Beschluß vom 2. August 1984 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Vielmehr müssen die zur Entscheidung berufenen Richter nach formellen Regeln im voraus bestimmt werden, um unsachliche Einflüsse auf die Besetzung des Gerichts auszuschließen (vgl. etwa BVerfGE 43, 356 ; 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvH 1/67]; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Es darf deshalb auch im Wege der Ausnahme nicht zugelassen werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 -).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    In Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist (BVerwG, Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Das Gericht muß sich in seiner neuen Besetzung nach pflichtgemäßem Ermessen darüber klarwerden, ob es sich auf diese Weise hinreichend zuverlässig informieren kann oder ob eine neue mündliche Verhandlung bzw. eine Wiederholung der Beweisaufnahme erforderlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56; Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 -).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Vielmehr müssen die zur Entscheidung berufenen Richter nach formellen Regeln im voraus bestimmt werden, um unsachliche Einflüsse auf die Besetzung des Gerichts auszuschließen (vgl. etwa BVerfGE 43, 356 ; 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvH 1/67]; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]).
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Das Gericht muß sich in seiner neuen Besetzung nach pflichtgemäßem Ermessen darüber klarwerden, ob es sich auf diese Weise hinreichend zuverlässig informieren kann oder ob eine neue mündliche Verhandlung bzw. eine Wiederholung der Beweisaufnahme erforderlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56; Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 -).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Der Senat kann von den angeführten Entscheidungen des 6. und 3. Senats abweichen, ohne den Großen Senat (§ 11 Abs. 3 VwGO) anzurufen, weil die wiedergegebene Auffassung, die der Senat nicht teilt, in keinem der zitierten Beschlüsse entscheidungserheblich war (BVerwG, Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 79/62]).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89
    Vielmehr müssen die zur Entscheidung berufenen Richter nach formellen Regeln im voraus bestimmt werden, um unsachliche Einflüsse auf die Besetzung des Gerichts auszuschließen (vgl. etwa BVerfGE 43, 356 ; 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvH 1/67]; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]).
  • BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67

    Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit

  • BVerwG, 13.06.1961 - VI CB 159.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Das ist nicht nur - was eine Verkürzung der Betrachtungsweise wäre - ein Ziel individuellen Rechtsschutzes, sondern eine für die öffentliche Hand bestehende objektive Verpflichtung, wie etwa Art. 20 Abs. 3 GG verdeutlicht (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9 = NVwZ 1990, 58 = BRS 49 Nr. 115).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt - Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Ist die Baugenehmigung vor Erlaß der Veränderungssperre zu Unrecht versagt worden, so kommt jedoch eine Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB in Betracht, der es als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ermöglicht, von der Veränderungssperre Ausnahmen zuzulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt; Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03

    Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung

    Dahinstehen kann, wie zu verfahren ist, wenn nach mündlicher Verhandlung und Übergang ins schriftliche Verfahren im Urteil Umstände verwertet werden, die nur im Verhandlungstermin erörtert worden sind, ohne im Sitzungsprotokoll oder als Teil des schriftlichen Vorbringens der Beteiligten aktenkundig geworden zu sein (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 3 K 11.00164

    Veränderungssperre; Ausnahme (verneint)

    Besteht somit ein öffentlicher Belang, der der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entgegensteht, weil das Vorhaben den Zielen der Planung zuwider läuft (BVerwG vom 17.5.1989, Az.: 4 CB 6/89, NVwZ 1990, 58), überwiegt dieser öffentliche Belang auch das Interesse der Klägerin an der Verwirklichung ihres Vorhabens.

    Stehen demnach auf der Tatbestandsebene bereits überwiegende öffentliche Interessen der Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens entgegen (BVerwG vom 17.5.1989, Az.: 4 CB 6/89, NVwZ 1990, 58), können die von Klägerseite angeführten Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Berücksichtigung mehr finden, da diese an die Frage anknüpfen, ob das Ermessen der Beklagten bereits insofern auf Null reduziert waren, weil das Vorhaben vor Erlass der Veränderungssperre genehmigungsfähig gewesen wäre.

    Liegen demnach die Tatbestandsvoraussetzungen von § 14 Abs. 2 BauGB nicht vor, weil dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen, stellt sich nicht mehr die Frage einer Ermessensbindung der Baubehörde im Sinne einer Verpflichtung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (vgl. BVerwG vom 17.5.1989 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 K 4241/14

    Widerklage des Beigeladenen im Verwaltungsprozess

    Nach Erlass einer Veränderungssperre hat der Bauherr unter dem Gesichtspunkt des Folgenbeseitigungsanspruchs nur dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahme, wenn die Baurechtsbehörde die Erteilung eines Bauvorbescheids zu Unrecht abgelehnt hat und das Bauvorhaben die Planungsabsichten der Gemeinde nicht berührt (BVerwG, Beschl. v. 17.05.1989, 4 CB 6/89, NVwZ 1990, 58; BVerwG, Beschl. v. 14.05.1968 - IV C 56.65, NJW 1968, 2350; VGH Mannheim, Urt. v. 14.05.1990 - 8 S 3344/89, juris; Dürr/Leven/Speckmaier, Baurecht Baden-Württemberg, 15. Aufl. 2016 Rn. 179).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01140

    Veränderungssperre; Wettbüro; fakt. Kerngebiet

    Besteht somit ein öffentlicher Belang, der der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entgegensteht, weil das Vorhaben den Zielen der Planung zuwiderläuft (BVerwG v. 17.5.1989, 4 CB 6.89, NVwZ 1990, 58), überwiegt dieser öffentliche Belang auch das Interesse der Klägerin an der Verwirklichung ihres Vorhabens.

    Stehen demnach auf der Tatbestandsebene bereits überwiegende öffentliche Interessen der Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens entgegen (BVerwG v. 17.5.1989, 4 CB 6.89, NVwZ 1990, 58), können etwaige Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Berücksichtigung mehr finden, da diese an die Frage einer etwaigen Ermessensreduzierung auf Null anknüpften auf Grund der behaupteten Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vor Erlass der Veränderungssperre.

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1989, auf welche die Beklagte insoweit verweist, ergibt sich nichts, was einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren entgegenstehen würde (vgl. BVerwG, B. v. 17.5.1989 - 4 CB 6/89 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714

    Vorbescheid; Veränderungssperre; Bebauungsplan; genehmigtes Vorhaben; Ausnahme;

    a) Ein öffentlicher Belang, der der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entgegenstehen kann, kann darin liegen, dass das Vorhaben den Zielen der Planung zuwiderläuft (BVerwG v. 17.5.1989 Az. 4 CB 6/89 - juris).

    Denn eine solche Ermessensbindung kann nur dann angenommen werden, wenn auf der Tatbestandsebene keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (BVerwG v. 17.5.1989 Az. 4 CB 6/89 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 8 S 3344/89

    Veränderungssperre - Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme - Ermessensreduzierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2006 - 7 A 3730/04

    Genehmigungsbedürftigkeit der Umgestaltung eines Ferienhauses in ein Wohnhaus und

  • BFH, 01.10.1998 - VII R 1/98

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter

  • VG Minden, 16.04.2015 - 9 K 3528/13

    Erteilung eines Bauvorbescheides für den Umbau und die Nutzungsänderung eines

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 1 LB 23/22

    Abweichung; Aufstellungsbeschluss; Ausfertigung; Ausnahme; Außenbereich; bedingte

  • VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20

    Notanwalt, Beiordnung

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.76

    Wasserrechtliche Anordnung; bodenschutzrechtliche Anordnung; Nutzungsuntersagung;

  • VG Mainz, 08.01.2007 - 4 L 885/06

    Eigene Kinder misshandelt - Ausweisung nach 17 Jahren Deutschland

  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 16.01528

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Einzelhandelsmarktes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 7 A 2536/00
  • VG Mainz, 06.09.2006 - 4 L 567/06

    Drogenhandel - Ausweisung trotz kleiner Kinder

  • BVerwG, 03.12.1996 - 5 B 193.95

    Entscheidung über die Berufung durch andere Richter als diejenigen, die an der

  • VG Minden, 15.07.2011 - 9 K 3361/09

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung eines

  • BVerwG, 13.05.1997 - 4 A 7.94

    Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 9 Berlin-Nürnberg - Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 13.12.1991 - 4 B 222.91

    Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme bei einem Richterwechsel

  • VG Mainz, 06.03.2013 - 4 L 1713/12

    Ausweisung trotz Geburt in Deutschland

  • VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449

    Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf

  • VG Augsburg, 30.01.2013 - Au 4 K 12.951

    Baugenehmigung; Veränderungssperre; Bebauungsplan; genehmigtes Vorhaben;

  • VG Minden, 27.12.2010 - 9 K 843/10

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung

  • VG Würzburg, 08.03.2013 - W 4 K 12.947

    Anfechtungsklage; Aufhebung wegen weiterer Sachaufklärung; Kosten der

  • VG Würzburg, 14.10.2010 - W 4 K 09.829

    Zur Hemmung der Geltungsdauer des Vorbescheids durch Einlegung eines

  • VG Würzburg, 04.08.2011 - W 5 K 10.169

    Werbeanlage; Volkach; Rechtsschutzbedürfnis; Vorrang der

  • VG Würzburg, 09.09.2010 - W 4 K 09.862

    Doppelseitig beleuchtete Plakatanschlagtafel auf Monofuß; Untätigkeitsklage;

  • VG Würzburg, 23.06.2010 - W 4 K 08.1842

    Schutz- und Gerätehütte sowie Fütterungsstand für Schafe in einer

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